Keine Arbeit an laufenden Ansaugungen
Pumpen, Umwälzung, Gegenstromanlagen, automatische Steuerungen und weitere gefährdende Einrichtungen müssen vom Betreiber vollständig abgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert werden. Bei unklarem Anlagenzustand erfolgt kein Einstieg.
Was vorab benötigt wird
Position der Blockade, Anlagen- oder Beckenplan, Fotos, Art des Gegenstandes und Name der fachkundigen Person, welche die Anlage stillsetzt und freigibt.
Möglicher Umfang
Die Leistung beschränkt sich auf sichtbare und sicher erreichbare Bereiche. Ein Eingriff in Rohrleitungen, Pumpen oder verdeckte technische Anlagen gehört in die Hand des zuständigen Schwimmbadtechnik-Fachbetriebs.
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